Art und Zweck der Datenverarbeitung
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch des (ungeborenen/geborenen) Kindes von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Dabei handelt es sich neben Angaben zur Person und relevanten Sozialdaten (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) insbesondere um die für die Behandlung notwendigen, medizinischen Befunde. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für die Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen und der Behandlungsvertrag unter Umständen nicht zustande kommen.
Empfänger der Daten
Die Hebammen übermittelt die personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies zur Durchführung des Behandlungsvertrages, zur Klärung von medizinischen und sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen oder zur Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich ist und die Patientin der Weitergabe einwilligt bzw. eine rechtliche Grundlage diese gestattet.
Empfänger der personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Ärzte, Labore, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein. Im Ausnahmefall ist die Hebamme gesetzlich verpflichtet personenbezogenen Daten der Patientin weiteren Empfängern zu übermitteln wie etwa bei der Mitteilung an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten.
Alle Daten kann die Hebamme auch verwenden, wenn im Zusammenhang mit der Erfüllung des Behandlungsvertrages persönliche Angriffe gegen die Hebammen und ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten und Tatsachen entlasten kann. Die Daten werden auch im Interesse der Rechtsverfolgung weitergegeben und gespeichert.
Für die Durchführung der Abrechnung nimmt die Hebamme eine externe Abrechnungsstelle in Anspruch und übermittelt dieser zu diesem Zweck die abrechnungsrelevanten Patientendaten. Die Patientin erklärt sich damit einverstanden, dass alle personen- und behandlungsbezogenen Daten, die zur Berechnung der erbrachten Hebammenleistungen benötigt werden, unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des bayerischen Datenschutzgesetzes an öffentlich-rechtliche Kostenträger unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle weitergeleitet werden dürfen.
Speicherung der Daten
Die Hebamme bewahrt die personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie dies für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach der Rechnungsstellung müssen die entsprechenden Nachweise aufgrund der steuerrechtlichen Regelungen (§ 14b UStG) zehn Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich besteht im Rahmen der Hebammenberufsordnung die Verpflichtung, die Dokumentation über die Hebammenbetreuung für 10 Jahre aufzubewahren. Darüber hinaus ist die Hebamme aufgrund der Regelung in § 199 Abs. 2 BGB dazu berechtigt, Dokumentationsunterlagen bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Rechte der Leistungsempfängerin
Die Leistungsempfängerin hat das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Übermittlung der sie betreffenden Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können jedoch ggfs. gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Verlangt die Leistungsempfängerin eine Abschrift der Akte, so kann diese kostenpflichtig gegen die Kopierkosten gemäß § 630 g BGB erstellt werden. Original-Unterlagen werden nicht herausgegeben.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG nF (Versorgung im Gesundheitsbereich) oder – sofern Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich sein sollte – Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Die Patientin hat die Informationen zum Datenschutz gelesen und sie erklärt sie sich mit der Verwendung ihrer Daten zu oben genannten Zwecken einverstanden.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.